Verkehrswesen in der BRD, der EU, Europa, weltweit

Laufen verlernt

Die natürliche Fortbewegungsart des Menschen ist das Laufen auf zwei Beinen. Nicht nur das Gehen mit bis zu 5 oder 6 km/h, sondern auch das schnellere Laufen (Rennen) mit über 15 km/h, und zwar für mehrere Stunden am Tag.

Zum Vergleich: Ein Pferd schafft 100 bis 150 km in 24 Stunden. Es schafft auch einmalig etwa 200 km, aber danach ist es tot. Der gut trainierte Mensch kommt weiter, und läuft auch wieder am folgenden Tag.

Straßenverkehr

Kreisverkehre

Nicht falsch an Kreuzungen mit höherer Verkehrsdichte, wenn der Radius stimmt. Leider sind viele Kreisverkehre mit minimalem Radius gebaut. Ein Lastzug mit 18,75 m kann nur mit sehr geringer Geschwindigkeit fahren. Der Fahrer am Steuer (ich!) ist mächtig am Wirbeln, fährt den Lastzug auf engsten Radien, um nicht die Bordsteine zu berühren und die Rabatten zu planieren. Für eine eigentlich gerade Durchfahrt eines Gliederzuges (Zugmaschine bzw LKW hat nur gelenkte Vorderachse, keine All-Achs-Lenkung, keine besonderen Lenkachsen am Drehschemel-Anhänger) ist folgendes Vorgehen notwendig:

  1. Möglichst weit geradeaus,
  2. mit Lenkung auf Rechtsanschlag bis auf den Außenkreis,
  3. links dem Außenkreis folgen,
  4. im richtigen Moment vor Ausfahrt nach links auf den Innenkreis wechseln,
  5. so spät wie möglich mit Lenkung auf Rechtsanschlag in die Ausfahrt.
Das paßt knapp, ist erheblicher Reifenverschleiß, vor allem an Zwillingen, Super-Singles oder Doppelachsen (egal ob Zwillings- oder Einfachbereifung).

Mit 22 m geht es zwangsweise über Bordsteine. Die Reifen sagen "Danke!". Bei einer normalen Kreuzung auf der gleichen Fläche wäre das nicht passiert.

Es gibt nur wenige Gemeinden, die auf die Vernunft der Fahrer vertrauen, in der Mitte keine Insel mit Bordsteinkanten bauen, sondern nur eine optisch markierte geringe Erhöhung, die überfahrbar ist für den, der dem Kreisring nicht folgen kann.

Schikanen

ICH HASSE SIE!

Am Ortseingang: Wo ein PKW noch knapp mit 50 km/h durchkommt, muß ein Lastzug auf 30 km/h runter, oder weniger, um danach wieder auf die innerorts erlaubten und üblichen 50 km/h zu beschleunigen. Sinnlose Umweltbelastung!

Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften - VMAX

Es ist unvernüftig, 3 verschiedene Höchstgeschwindigkeiten vorzuschreiben auf Straßen, die in der Mehrzahl nur einen Fahrstreifen je Richtung haben. Es führt zu Unzufriedenheit der Fahrer und zu gefährlichen Überholmanövern.

Grob gesagt gelten:

Auf schmalen Straßen dieser Art ist ein Fahrzeug mit 2,55 oder 2,60 m "richtig harter" Breite, und über 3,00 m Breite über die Spiegel oberhalb 60 km/h nur durch gute Fahrer sauber zu fahren. Es ist egal, ob das Fzg LKW oder Bus oder ein Anhänger hinter einem schmalen PKW ist, ob 700 kg leicht oder 32 t schwer. Hier halte ich 60 km/h für berechtigt. Bei Begegnungen dieser breiten Fzg sind die rechten Räder mindestens am Rand der befestigten Straße, teilweise darüber hinaus. Auch das Warten zwischen Straßenbäumen ist Alltag, genau wie das Herunterlassen der linken Scheibe zum Einklappen der Spiegelei.

Die STVO ist in diesem Punkt genereller Schwachsinn, denn sie unterscheidet nicht nach Fahrzeugbreite. Viele der beliebten 7490 kg LKW sind genauso breit wie die schwereren, also 2,55 oder 2,60 m.

Auf wenigstens normal-breiten Straßen sind die 60 km/h Schwachsinn. Das belegen auch Heraufsetzungen der VMAX innerhalb geschlossener Ortschaften auf der gleichen durchgehenden Straße auf 70 oder 80 km/h, die dann laut STVO (Stand 2011-12, seit Jahrzehnten) für alle Fahrzeuge gelten. Ich BESCHLEUNIGE also den Lastzug, wenn ich in eine solche Ortschaft einfahre, und lasse ausrollen am Ortsausgang.

Die Realität im Zeitraum 2009 bis 2011:
Die deutliche Mehrheit der schweren Fahrzeuge ist mit 89 km/h unterwegs, am Limit des Geschwindigkeitsbegrenzers. Ich habe bisher nicht bemerkt, daß es durch diese regelwidrige Geschwindigkeit zu vermehrten Unfällen kommt. Die breiten Fzg werden in der Mehrzahl von trainierten Fahrern bewegt.

Eine nicht unerhebliche Anzahl PKW sind mit 120 km/h und MEHR unterwegs. Es wundert mich nicht, daß Alleebäme so häufig geknutscht werden. Hier toben sich die untrainierten Fahrer aus.

LKW-überholverbote auf Gebirgsautobahnen

Es ist sicher nicht richtig, wenn eine vielbefahrene 3-spurige Autobahn an einer Steigung durch 3 nebeneinander fahrende LKW blockiert wird, die mit z.B. 20 und 40 und 65 km/h bergauf schnecken.

Ist diese Autobahn nachts jedoch frei von PKW, zumindest in Abschnitten von jeweils mehreren km, dann ist es nicht zu rechtfertigen, daß die LKW alle auf der rechten Spur kriechen sollen, gebremst durch den Langsamsten auf 35 km/h wenn man Glück hat, oder nur 18 bei Pech.

Ich meckere nicht über den, der mit unterdurchschnittlicher Motorleistung pro Masse unterwegs ist, solange nicht übermäßige Rußwolken einen schlechten Wartungszustand anzeigen. Die Verkehrsplaner und -lenker sind das richtige Ziel für den Knüppel!

HU, AU, SP - die Tätigkeit der Prüfingenieure und Sachverständigen

Staatlich bestellte und vereidigte Sachverständige und Gutachter sind in der BRD leider oft nicht sach-verständig, weil sie keine jahrelange praktische Erfahrung auf dem Gebiet haben, sondern fachfremd ausgebildet wurden und vielleicht gearbeitet haben und gerade mal eine halbjährige Weiterbildung besuchten. Diese Umschüer waren oft auf ihrem bisherigen Fachgebiet nicht gut, sonst hätten sie dort weiter gearbeitet. Deshalb werden sie wahrscheinlich auch auf dem neuen Gebiet nie gut werden.

Wenn diese Herren die geltenden Regeln (der Technik, Gesetze, Verordnungen) kennen, ist das schon viel. Sie haben den Sinn aber nicht verstanden, können praktische Situationen, die von der "reinen Lehre" abweichen, nicht richtig beurteilen.

Ich bin selbst Ingenieur, Stand 2017 nicht als Gutachter oder Sachverständiger ausgebildet, habe aber aufgrund meiner jahrzehnte langen Erfahrung in meinen Fachgebiet Elektronik und Software Gutachten verfasst. Ich weiß also, vorüber ich mich hier auslasse. Stand 2017 habe ich neben technischem Grund- und Spezialwissen eines Ingenieurs auch mehr als 5 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet schwerer Nutzfahrzeuge, insbesondere höheren Alters, wo es Merkwürdigkeiten zu sehen gibt.

Die Tätigkeit der Prüer von DEKRA, TÜV und GTÜ bei Hauptuntersuchungen (HU) und Sicherheitsprüfungen (SP) ist in den Jahren 2016 und 2017 beim besten Willen nicht mehr nachvollziehbar. Das war in den früheren Jahren nicht so schlimm.

Es ist nicht nachvollziehbar, daß ein Prüfer (des TÜV) von 5 verrosteten Abschnitten Hydraulik-Bremsleitung, alle gleichermaßen offen sichtbar, am selben Fahrtzeug nur die beiden eher am wenigsten verrosteten Abschnitte als Erheblicher Mangel findet und auflistet.

Es ist nicht nachvollziehbar, daß ein oder mehrere Prüfer der DEKRA in Hamburgs Nachbarschaft mehrere Jahre lang an einem jährlich der HU unterliegenden LKW, der dazwischen zusätzlich SP hat, die völlig funktionslosen Stoßdämpfer an der Vorderachse nicht bemerken, die bereits zu einem deutlich sichtbaren Wellenprofil auf den Vorderrädern geführt hatten, als ich das Fahrzeug in die Hände bekam. Die Reifen zu ersetzen war teurer als ein rechtzeitiger Ersatz der Stoßdämpfer gewesen wäre.

Es ist nicht nachvollziehbar, daß ein Prüfer einen durch häufiges Ein- und Aussteigen links leicht angefressenen Fahrersitz nicht bemerkt, ein anderer Prüfer das als aufschreibenswerten Hinweis sieht, der nächste Prüfer einen Erheblichen Mangel notiert. Das Besitzen dieses Sitzes durch normal- bis leicht übergewichtige Fahrer war in keiner Weise beeinträchtigt.

Es ist nicht nachvollziehbar, daß ein komplett fehlender Seitenunterfahrschutz nicht bemerkt wird, eine komplett fehlende Kennzeichenbeleuchtung (hinten) nicht bemerkt wird.

Es ist nicht nachvollziehbar, daß ein Prüfer der DEKRA im Raum München eine Durchrostung der LKW-Pritsche (Aufbau!) an eher unkritischer Stelle als Durchrostung des Rahmens notieren will und angepißt reagiert, als ich ihn auf den offensichtlichen Fehler aufmerksam mache. Das Programm hat Textbausteine für Rost am Aufbau.

Es ist nicht nachvollziehbar (abweichende EU Regeln?), daß der PKW/Kleintransporter Renault Kangoo I eine deutsche Zulassung bekommt. Er hat am Heck links und rechts Rückstrahler, deren Form ich nur als dreieckig beschreiben kann. Dies ist nach STVZO nur bei Anhängern zulässig (und Pflicht).

Es ist nicht nachvollziehbar, daß ein Prüfer am LKW die Luftbremsanschlüsse für den Anhänger prüft, ein anderer nicht.

Wechselkennzeichen

Hier übervorteilt der deutsche Staat seine Bürger. Alle auf ein Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeuge sind die ganze Zeit zu versteuern, obwohl nur jeweils eines im öffentlichen Verkehrsraum sein darf. In Österreich wird nur für das Fahrzeug mit dem höchsten Steuersatz die Steuer berechnet und gefordert.



HIER FEHLT NOCH VIEL: Inhalt existiert im Kopf und in Schnipseln, wird irgendwann geordnet aufgeschrieben.

Autor: Harun Scheutzow
Letzte Änderung: 2017-12-09